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rz6


„ Gunsten des Christenthums verfasset har?
„ Und was tragen sie auch wirklich öfters bei,
„ äusser schwachen und schlecht behandelten Be-
„ weisen, welche mehr Eifer, als Verstand
,, verrarhen, und die den Ungläubigen einen
z, Vorwand mehr an die Hand geben können „
Wir gestehen gerne ein, daß nach dieser Hypo-
these die Schutzschriften für die Religion eben
nicht sehr nothwendig sein würden; allein wenn
dieser verehrungswürdige Gegenstand mit sieg*
reichen Gründen vertheidiget werden kann, so
sehen wir gar nicht ein, warum es jemals ge-
fährlich werden sollte zum Behufs desselben zu
schreiben, gesetzt auch, daß keine Gegner vor-
handen waren. Wenn man anderst davon den-
ken wollte, würde es ein verdammungswürdi-
ges und beleidigendes Mistrauen gegen die
Wahrheit verrathen.
Äusser den allgemeinen Gesetzen, die stch
suf die Menschen beziehen, in so ferne sie Mit-
glieder irgend einer Gesellschaft sind, hat noch
jede besondre Gesellschaft, eine ihr eigne Form;
und diefe Form wird hauptsächlich durch zwei
Dinge bestimmt; durch die Beschaffenheit der
besonder« Gesetze jeder Gesellschaft, und durch
die Beschaffenheit der Macht, welche die Be,
obach-
 
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