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Allgemeine theologische Bibliothek — 1.1774

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https://doi.org/10.11588/diglit.22485#0120
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IOO BahrdLö Kirchengeschichte.
wird, wenn er etwas darüber zu sagen hat -—
angeführt, öfters aber ist noch etwas mehreres
und nützliches davon gesagt. Wir haben auch in
ein paar Stellen mehr gefunden, als wir gesucht
haben. Im neunten Jahrhunderte kommt z. E.
unter den Kirchenverfammlungen die Synode von
Compiegne als ein ewiger Schandfleck der Kirche
vor. Sie gehört unsers Erachtens nicht unter die
Kirchenversammlungen, wie sie auch Harzhcim in
seiner Concilienfammlung ausgelassen, der doch so
manche unnöthigere Dinge mit gerechnet hat. Es
ist nach unserm Begrif nicht alles Synode, wo
Bischösse bey einem Urtheile mitgewirkt haben.
Der Herr Verfasser sagt zwar S. 259. daß die
Concilien in diesem Jahrhunderte selten die Reli-
gion allein, sondern oft auch Civilsachen zum Ge-
genstände gehabt haben, theils, weil die Bischöffc
fast überall die vornehmste Reichsstande ausmach-
ten/ theils, weil die Geistliche fast allein die Ei-
genthümer der RcchtSgelehrsamkeit waren. 'Diese
Bemerkung ist gut und richtig: aber wenn sie
folglich als Reichsstände und Juristen zusammen-
kamen, und in Sachen, die das weltliche Regi-
ment betrafen, Urtheile abfaßten, so sind das auch/
nach dem §. 52. angegebenen Begrif, kcineKirchen-
vcrfammlungcn und gehören nicht in die Kirchen-
geschichte. — Doch dasistWortstreit. —- Aus-
serdem wird man durch alle Zeiten hindurch das
vorzüglich erläutert finden, wie die Gewalt der
Bischöffe, das Ansehen des Römischen insonderheit,
 
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