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Allgemeine theologische Bibliothek — 1.1774

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[Recensionen]
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[Recensionen XXI-XL]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22485#0152
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1^2 Der christliche Diogenes.
den Menschenverstand hat. HLernächst ist cs hi-
storisch erwcißlich und so gar von den gelehrtesten
Katholiken, Dalläus, Morinus u. a. längst an-
erkannt, daß die ältesten Lehrer der Kirche sich jene
Gewalt nie angemaßt haben. Ihre Disciplin be-
stund nicht in Beichtsitzen, Bußen auflegcn und
absolviren, nach der heurigen Methode; sondern
diegröbern Verbrecher (Ispli), „nicht aÜe Chri-
sten,, mußten der Gemeine eine öffentliche Abbitte
thun, ihre Vergehen bekennen, und das gegebene
Aergerniß durch Zeichen einer aufrichtigen Reue
wieder aufzuheben suchen. Diese Zeichen der Reue
(die mit langwierigen und oft beschwerlichen Cäri-
monicn verbunden war) hieß bey den Alten 8265-
taöiio; die fcyerliche Abbitte selbst, conkeilio; und
die darauf erfolgte Declaration des Bischofs an
den Gefallenen, im Namen der Gemeine, wodurch
er ihm des wicdergcschenkten Wohlwollens (pacem
<tare) und der Wiederaufnahme in ihre Gemein-
schaft versicherte, absolutio. Da kam also bey
der ganzen Sache die eigentliche Vergebung vor
Gott gar nicht in Betrachtung. Sondern es
war eine Sache, die auf die äußerliche Kirchendisci-
plin lediglich ihre Beziehung hatte, und die in der
Folge, als die Kirche christliche Regenten und
Obrigkeiten bekam, von selbst unnöthig und ver-
geblich wurde. — Doch wir wollen dem Ver-
fasser weiter folgen.
Er setzt nun, nach einer Reihe von Trugschlüs-
sen, die Norhwendigkeit eines irrdischen Sünden-
vergebers
 
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