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Allgemeine theologische Bibliothek — 2.1774

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[Recensionen]
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[Recensionen XXXXI-LX]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22487#0147
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Genaue BeurLheilung rc. iZ9
Pflicht nimmt, und ihren Gewissen nicht stärkere
Fesseln von außen anlcgt, den Preis ihrer sauren
Arbeit nicht erhöhet, ihrem so sehr in Verfall ge-
ratenen Ansehen nicht aufzuhelfen, und ihren Fleiß
nicht durch außerordentliche Belohungen aufzumun-
tern sucht, und nicht solche obrigkeitliche Anstalten
trifft, durch welche Aeltern und Kinder zur genauen
Befolgung der Schulordnung mit allem Ernste,
oder nach Art der Vorsehung, deren erste Leitungen
zur Besserung die gütigsten sind, durch liebreiche
Bewegungsgründe, angehalten werden, so lange
haben wir schlechte Hoffnung. Warum läßt man
die Aeltern so sehr bey der vorgefaßten Meynung,
daß die Kinder ganz allein ihre sind? und dem
Staate sollen sie nicht eher etwas angehen, als bis
sie ihm zur Last und unerträglich werden. Nach
unsrer Meynung ist cs daher ein andrer Hauptfeh-
ler dieser erneuerten Schulordnung, daß sie zu wenig
Sicherheit hak. Die Aufsicht soll eine blos olllcials
der Schulinspectorn, Superintendenten, der Pfarr-
herren seyn u. s. w. Eine solche Schulordnung steht
in Wahrheit auf sehr schwachen Füssen. Erneuerte
Schulgesetze sind eine Arzney die nicht gut schmeckt,
und Schullehrer und Aeltern und Kinder find Pa-
tienten, die nicht gerne einnehmen.
Wir wollen nunmehro unsre Meynung über
diese erneuerte Schulordnung pünktlicher eröffnen,
und den Anfang mit der für die deutschen Stadt-
und Dorfschulen machen. Im Ganzen betrachtet
fehlt es ihr ohnstreitig am systematischen Die ge-
gebenen Vorschriften haben zu wenig Beziehung auf
einen festen Punkt, und keinen gen^einschaftlicheir
Endzweck, Ein allgemeiner Vorbericht von dec
Norh,
 
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