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Allgemeine theologische Bibliothek — 2.1774

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[Recensionen]
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[Recensionen LXI-LXXVI]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22487#0230
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222 Der Landprediger.
wiederholen, in denen gerade jene Schwierigkeiten
am stärksten und sichtbarsten werden. Eben solche
Behauptungen: „Gott hatte dem Menschen einen
vollkommenen Gehorsam zur Bedingung der Selig-
keit gemacht,, — „Gott muste die Strafen vollzie-
hen, die er einmal angcdrohet hatte,, — „Christus
hat cs durch seine "Tugend möglich gemacht, daß
Gott seiner Gerechtigkeit unbeschadet, seine Ver-
heissungen erfüllen konnte»,. Eben solche Behaup-
tungen, die in dieser Abhandlung vorkommen, ent-
halten den Anstoß, den die Lehre von der Genug-
thuung findet. Wo hat jemals, fragt der Philo-
soph, Gott von unvollkommenen Geschöpfen einen
vollkommenen Gehorsam gefodert? Was zwang
Gott, die Sünde zu bestrafen— und noch dazu ewig
zn strafen ? Was hinderte Gott, seine Verheissun-
gen auch ohne den geleisteten Gehorsam eines Mitt-
lere denen Bußfertigen und Tugendhaften zu erfül-
len? Wie kann eine fremde Tugend mir zugerechnet
werden? Und, wenn Gottes Gerechtigkeit durch
meine Sünde verletzt war, (wie wohl der Ausdruck
an sich Nonsens ist) was gewinnt sie, wenn ein
anderer für mich tugendhaft ist? Kann die Tugend
ein Verdienst haben, wenn sie nicht in dem Subject
sich befindet, dem ein Verdienst nöthig war? Diese
und dergleichen Fragen bleiben unbcantwortlich, so
lange man auf jenen willkührlichen Behauptungen
beharret, von denen der Verfasser einigemal selbst
gesteht, daß er sie 2 priori nicht erweisen könne, son-
dern nur 3 posteriori aus der einmal geschehenen Ge-
nugthuung folgere. Und eben deswegen wird er
auch nie hoffen dürfen, Proselyten zu mach",n. Denn
die menschliche Vernunft läßt sich einmahl jene Fes-
seln nicht anlegcn. Sie will auf den Grund sehen,
wenn
 
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