Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Allgemeine theologische Bibliothek — 4.1775a

DOI Heft:
[Recensionen]
DOI Artikel:
[Recensionen LXI-LXXIV]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22489#0201
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
kLbronius, Lraru^coleliae. 19z
man leicht vermuthen kann, daß der Pabst alle Ge-
walt, deren er sich bedienet, nach göttlichem Rechte ha-
be: die Concilien aber scyn nur als wiederholte Er-
klärungen und Zustimmungen anzusehen, nicht aber
so, als wenn sie dieses Recht hätten geben kön-
nen §. 1. Er beruft sich auch desfallö auf Bonifa-
cius des erstem und Gelasius Briefe. FebroniuS
zeiget - daß das nicht in diesen Briefen stehe, Und
daß zum wenigsten keine andere Privatrechte geMey-
net seyn können- als die man damals anerkannt ha-
be. Er führt auch den zweyten Brief vom Zösimus
an die afrikanischen Bischöffe an, um zu zeigen, daß
der römische Stuhl nur aus Nachsicht und Einwilli-
gung der Kirche gewisse Vorrechte habe t diese Stelle
wird nun auch §. 2. wieder den Zaccaria gebraucht.
Der Exjesuit gesteht, daß dem Ansehen des Pabsts
hie und da durch die Synoden und Väter etwas zu-
gegeben worden: da sey er aber als Patriarch int
Occident ianzusehen und dieses Ansehen sey nicht Iu-
ris (iivini sondern lrumanos eccleiiaillci. Dahin rech-
Uet er den acht und zwanzigsten Canon des chalce-
donensischen Conciliumö, worüber in diesem und dem
folgenden allerlei) Anmerkungen gemacht weri
den. Daß der Pabst ein exclusives Recht haben sol-
le, neue Bisthümer zu errichten, das ist ihm Nach§. 5.
erst in späteren Zeiten überlassen Wörden. Und es ist
§. 6. eine elende Ausflucht- deren sich der Exjesuit
gegen die Instanz bedienet, die man aus dem Oriente
hernimmt- daß die römischen Bischöfe den Patriarchen
daselbst dieß Geschäft aufgetragen haben. Bey der
unter die päbstlichen Rechte angeschriebenen Bestim-
mung der Diöcesen verläßt sich Zaccaria darauf §57.
daß die Bischöffe ihre Jurisdiction nicht unmittel-
bar von Christo, sondern vom Pabsts haben.So
Theo!. Bibi. IV. B. N muß
 
Annotationen