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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0249
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Abhandlungen? 2^7
Es hak hiebey Leute gegeben, dellen nur die
Feyerlichkeit eines körperlichen Eides, wie man
ihn neuner, und den man in einigen Ländern auf
das Concordienbuch abfordert, nicht angestanden
hat. Dies, meynen sie, sey zuviel. Eine simple
Unterschrift, eine blosse Zujage wollen sie endlich
gelten lassen. Man wisse ja offenbar, daß sehr
viele diese Bücher nicht gelesen haben, nicht prüsen
tonnen, würklich ihrem ganzen Inhalte nicht bey-
pflichten. Man nöthige sie also gleichsam zu ei-
nem Meineyde.
Allein erstlich müßte man aus densetbigen Ur-
sachen in unzahlichen Fallen eydliche Verpflichtun-
gen aufheben, mit welchen freylich ein ausseror-
dentlicher Mißbrauch getrieben wird. Hernach bin
ich hier der Meynung derjenigen, welche eine be-
stimmte förmliche Zusage, zumahl in Religions-
sachen, für eben so verbindlich als einen Eyd an-
sehen. Wenigstens erhalt damit keiner mehr Freyheik
die Lehrsätze der symbolischen Bücher umzustossen ,
daß er sie nur unterschrieben hat, als wenn er sie
würklich beschworen hätte. Und das ist doch die
Sache, um die es jetzt eigentlich zu thun ist. Man
begegnet auch solcher; Leuten, wenn es zur Ver-
antwortung kommt, gewöhnlicher Weise und nach
den Erempeln zu ureheiten, weder scharfer noch
gelinder, ob sie auf des Concordienbuch angelobet,
oder es bloß unterzeichnet haben.
 
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