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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0272
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26O

Abhandlungen.
logen können ein gewisses Bekennmiß annehmeu
und durch Verpflichtung aller übrigen darauf
Sorge tragen, daß es auf die Nachkommen un-
verändert fortgepflanzt werde. — Die gute
Kirche! man höre doch einmal auf, mit Wor-
ten zu spielen.
Am anstößigsten war mir dieses, was ich in
einer neuern und zwar hin und her sehr gelobten
Schrift sehen muste, daß man auch jetzt noch
das Recht, symbolische Bücher aufzusiellen aus
der Schrift herleiten wollte. Doch zum Glücke
nur Folgerungsweise; weil z. E. i,Cor. l. io.
Eph. 4, 14. der Kirche aufgetragen sey dahin-r
Zusehen, daß nicht Rotten und Spaltungen auf
kommen, sondern Einigkeit erhalten werde. Daß
diß Paulus überhaupt anbefohlen, laugne ich gar
nicht. Aber daß dadurch des Recht symbolifche
Bücher verfertigen zu laßen , festgesetzt sey, daß
finde ich nicht. Denn erstlich, indem der Apo-
stel Einigkeit empfiehlt, so legitimier er damit
nicht alle Mittel ohne Unterscheid, die darzu et-
was beyrragen können; sonst würden die grau-
samsten Dragonerbekehrungen der Ketzer zu recht-
fertigen seyn. Also, weil durch die symbolischen
Bücher Einigkeit in der Kirche befördert wer-
den könne, das ist noch lange kein Grund, daß
die Kirche ein Recht darzu habe. Sondern cs
fragt
 
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