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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0304
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Abhandlungen.
Diese Betrachtung bestätigt nichts mehr, als
die Geschichte, auf die man doch hiermit vorzüg-
lich sehen muß. Warum sind anfangs in unsrer
Kirche diese Unterschriften und Verpflichtungen
vorgenommen und verlangt worden? Es geschähe
bald in den Zeiten, da Luthers Lehre in die Länder
cingeführt wurde. Man gab denen, die sie nicht
annahmen, ihre Entlassung und derer, die bleiben
wollten, und sich die neue Confeßion gefallen lies-
sen, mußte man sich versichern, daß sie nicht mir
falschen Tücken umgiengen. Es ist allzubekannr,
mit welcher Animosität und List man heimlich und
öffentlich gegeneinander zu Felde zog. Nachdem
der Landesherr in Neligionssachen gesinnet war-
nahm er geistliche und weltliche Räthe an, wornach
sich die übrigen entweder richten oder sich entfernen
mußten. Natürlich ergab es sich, daß je und je
in kurzer Zeit aufeinander bald die katholische, bald
die protestantische Religion ihr Haupt in einem
Land emporhob, und ein Theil vom andern gedrückt
und vertrieben wurde. Und so war es auch, da
sich die Lutheraner und Reformirten theilten. Das
machte die Leute klug, daß sie, mm auch in Zukunft
für die Erhaltung ihrer Religionseinsichten zu sor-
gen, Verpflichtung auf diese oder jene Confeßion
vornahmen. Darneben hatten die Theologen al-
lerley Gezanke unter sich, womit sie die Landes-
herren und ihre Regierungen plagten. Damit nun
auch diesem Lekmen ein Ende gemacht würde, hak
mall
 
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