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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0309
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2§7

Abhandlungen,
mir einem Grund und Beweise, den Aberglauben
bestimmt haben, nicht beypflichteke, und daß mir
doch der Aberglaube oder Misbrauch, den sie ver-
worfen haben, auch verwerflich schien. Ich werde
es in diesem Falle doch irr der Sache selbst mit
ihnen halten. Und dieß ist alles, was man for-
dert und billigermaaßen fordern kann. (Man sehe
zurück auf S» 2Z9, s.) Ich sehe auch gar nicht ein,
warum sich unsre Bekenner in den Lehren selbst
nicht noch könnten geirrt, etwas falsches oder irri-
ges noch beybehalten haben, da man es doch von
den Beweisen und Erläuterungen zugibt»
Der ganze Geist endlich der Augspurgischen
Confeßion, daß ich so rede, ist eine ernsthafte
Rüge pabstlscherMisbrauche und ihnen unterlegter
Lehrsätze. Es ist nicht gefährlich, daß leicht ein
Protestant denselben, ohne andre 'Absichten, wieder
das Wort rede. Sollte es aber geschehen, und
zwar mit dem heimlichen Endzweck, den Prote-
stantismus zu unterdrücken, so Haire ich dieß für
den eigentlichen Fall, wo jemand dieser seiner Ver-
pflichtung auf die symbolischen Bücher zuwiderhan-
delr. Aber, wenn ein Theologe jetzt noch mehrere
Satze tadelhaft sande, welche damalen in der christ-
katholischen Kirche öffentlich gelehrt wurden, und
von unfern Reformatoren, die fürwahr nicht alles
auf emmal säubern konnten, noch anerkannt oder
zugegeben worden sind, so hindert ihn seine Ver-
T 5 Pfiich-
 
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