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Allgemeine theologische Bibliothek — 6.1776

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https://doi.org/10.11588/diglit.22491#0147
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Ucberscy. des scel. Luthers, von Pcatje. i Z9
Lcrcn formelle Einrichtttng unsre geneigten Leser,
aus dem riesenmäßigcn Titel werden abschcn kön-
nen, suchte Hr. Pratje dem Landmann— der wie
er klagt sehr oft kein N. Test, im Hause hakte —
einen Schlüssel zum N. Testanrcnte zu geben. Laut
der Vorrede soll noch der in hannöverischen Landen
ergangenen Verordnung ,, an einem jeden Sonn-
tag ein Stück aus dem N. Test. *) verlesen wer-
den , so daß nach einer kurzen Einleitung in ein je-
des biblisches Buch der Innhalt desselben angczcigk,
schwere und dunkle Stellen erläutert, einige Leh-
ren daraus hergelcitet und mit einem Gebete be-
schlossen werden. „ Dem zu Folge steht denn auch
hier zuvor eine Einleitung von S. 1-9. Die aber
für die, deren Gebrauch der Hr. Vers, dicß Buch
bestimmt hat, ganz undienlich ist. Wir wollen um
unser Urthcil zu rechtfertige» die Aufschrift der Pa-
ragraphen hersetzcn: §. l. und r. Daß Matthaus
der Vers, sey, aus dem Zeugnisse der Handschrif-
ten und Kirchenvater bewicßen. §. z. Gewisse Le-
bensumstaude desselben. §. 4. Ungewisse Lebens-
umstande. §. 5. Die Personen für die zunächst das
Evan-
") Eine sehr weißliche Verordnung, daß bloß Stücke
ans dem N. Lest. — daß nur allein für die Christen
gehöret— sollen vorgelesen, und— eben so weis-
lich — daß sie auch sollen erkläret werden-
 
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