Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Allgemeine theologische Bibliothek — 6.1776

DOI Heft:
[Abschnitt]
DOI Artikel:
[XI-XX]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22491#0165
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
über Hrn. Basedows Vermächtnisse. 157
Apfelbiß den Nachkommen moralisch zugerechnet
werden könne zur ewigen Vcrdammuüst. llns er
redet von solchen, die die natürliche Verderbnüß
mit vorsctzlichcn Sünden verschlimmern. Das ist
ein Zeichen einer bösen Sache, oder eines verfehl-
ten Gesichtspunkts: Er will die Sache mit eurem
Effempcl aus der Spähre bürgerlicher Vcrfassum
gen erläutern. „ Es seye !rick)k ungerecht, sagt er,
werrn ein König dem Stammvater eines Geschlechts
der sich empöre, den Adel nehme, so daß ihn auch
seine Nachkommen entbehren muffen. „ Ein gc-
wohnliches Gleichnuß! Aber wie man nicht so cutt
der Oberfläche solcher Instanzen hmschlupft, so be-
weisen sie gemeiniglich sehr wenig. Solche Nach-
kommen , wenn sic auch den Verlust mcht nur ih-
res Adels sondern ihrer Güter durch die Natur ih-
rer Vor.ltcrn leiden muffen, leiden nur ein physi-
sches übtt politisches Uebel. Gesetzt aber, ein Gm-
narch konnte den Ungehorsam eines Unterthaucn so
strafen, daß auch alle seine Nachkommen mit einer
unabänderlichen Anlage zur Empörung und Mon-
terey gcbohren würden, und also schon ehe sic noch
den Gebrauch ihrer Kräfte hätten, zürn Genuß
alles bürgerlichen Wohlstandes ganz unfähig wä-
ren; Wer würde eine solche Strafe für gerecht hal-
ten? Man käst ohne Adef, ohne Glücksgürer seyn,
und
 
Annotationen