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Allgemeine theologische Bibliothek — 7.1777

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https://doi.org/10.11588/diglit.22492#0048
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z<- Acht Briefe
gion geben, und was ist also von Gesehen, die
sie erzwingen wollen, zu hatten? Einförmigkeit
in der Religion ist allen Grundsätzen einer wahren
Philosophie entgegen. Die Mannigfaltigkeit der
natürlichen Anlagen, des Unterrichts, der Erzie-
hung verstauet sie nicht, das Wohl der Gesellschaft
macht sie nicht nöthig; und wozu nutzt sie auch?
Wird sie zur wahren Frömmigkeit in diesem leben
erfordert? Macht sie den Unterthan gehorsa-
mer, den Ehemann treuer, den Vater zärtlicher?
Ein Gesetz, das darauf abzwecket, ist also ein thö-
richteö Gesetz; es ist unnütz und es kann nicht be-
folg! werden *, e§ seht die gesetzgebende Gewalt der
Verachtung aus. — Aber vielleicht läßt sich das
Recht: Einförmigkeit zu fordern aus der Natur
des Christenthums herleiten? -— Dieses wider-
legte der V. sehr gut im dritten Briefe. Das Chri-
stenthum will aus Ueberzeugung von feiner Wahr-
heit und Zuträglichkeit angenommen seyn: es fetzt
also das Recht: selbst zu untersuchen und zu ur-
theilcn voraus. Christus und die Apostel appelliren
auch beständig an das eigene Urtheil derer, denen sie
das Evangelium verkündigen. Forschet in der
Schrift —- richtet ihr, was ich sage rc.—auf
dieses Recht des eignen Urthcils ist auch die Recht-
mäßigkeit der Reformation gegründet. Haben cs jene
Christen
 
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