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Allgemeine theologische Bibliothek — 7.1777

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https://doi.org/10.11588/diglit.22492#0103
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in den drey ersten Jahrhunderten rc. ?i
ten, doch schon einen festgesetzten Lehrbegriff dec
ganzen Kirche annehmen will. Doch müssen wir
dem Vers, darinn Gerechtigkeit wiederfahren lassen,
daß das, was er den Lehrbegriff der ganzen Kirche
nennt, größtentheils solche Erklärungen der vor-
nehmsten Glaubensartikel sind, die nur aufs allge-
meine gehen, oder sich auf philosophische Vorstel-
lungen gründen, die damals, wo nicht durchgän-
gig, doch von den allermeisten angenommen und
für wahr gehalten wurden. Nur glauben wir,
daß, was der Verfasser an einem Orte (S. 14s)
sagt: „Es ist freylich auch hier keine eigentliche
„Uebereinstimmun.g" auch bey manchen andern
Lehren gelte, wo Herr N. die genaueste Ueberein-
stimmung anzutreffen vermeinet.
Die Schrift selbst bestehet aus zween Theilen.
Der erste enthält vorläufige, allgemeine Anmerkun-
gen, oder zehn Regeln, die bey einer sorgfältigen
Untersuchung des Lehrbegrisss der ältesten christli-
chen Kirche zu beobachten sind. Die erste Regel
empfiehlt Kaltblütigkeit bey dieser Arbeit. Man
muß schlechterdings nicht die Väter mit unserm je-
tzigen Lehrbegriff überstimmend haben wollen, wor-
um freylich nur gar zu oft, besonders in vorigen
Zeiten, gefehlet worden. „ Wir rachen daher nie-
„mcmd (S. 6.) die alten Kirchenlehrer in der Ab-
„ sicht
 
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