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Allgemeine theologische Bibliothek — 8.1777

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https://doi.org/10.11588/diglit.22493#0110
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Fo6 LtLrkii rccens. et illuürzt. Oarmmum
einzelnen Lehrsätzen, die in den Psalmen eingeschärst
oder vorausgesetzt werden, können wir uns auch
nicht aufhalten, empfehlen aber besonders das, was
(S. 52z f.) von den Engeln und Dämonen ge-
sagt wird. Daß aber der Hr D. das allgemeine
Verderben, (welches Necens. keineöweges leugnet)
uoch aus Ps. XIV und I^III (S- 5Z4) beweisen
will, hat uns billig befremdet; da doch so deutlich
jenen Uebelthatern andre entgegengesetzt werden,
die Ps.XIV,4 mein Volk und s das Geschlecht
der Gerechten heißen: die müßten denn also, die-
ser Erklärung zufolge, von dem allgemeinen Ver-
derben ausgenommen seyn. Die Lehre der Psalme
(S. 4Z7 f.) gründe sich zwar auf das mosaische
Gesetz, doch werde auch in vielen Stellen sehr deut-
lich gelehret, daß das mosaische Gesetz dereinst werde
abgeschaft werden, so daß die wahre Gotteöerkennt-
niß nicht mehr ein Nationalvorzug der Juden seyn
werde, sondern auch andre Völker derselben wür-
den theilhaftig werden. Hieher gehören nicht nur
die meßianischen Psalme, sondern auch andre Stel-
len, vorzüglich Ps. 47, 96, 97, 98, jedoch nicht
alle die Stellen, die im N.D auf die Aufnahme
der Heyden in die christl. Kirche angewendet wer-
den. — In Ansehung der Lehre von einem zu-
künftigen Leben und den Belohnungen und Stra-
fen desselben gestehet der Hr. D., daß, wenn Mo-
ses
 
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