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Allgemeine theologische Bibliothek — 8.1777

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https://doi.org/10.11588/diglit.22493#0127
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durch Jesum Christum. 12z
den, warum Gott nicht einem aufrichtig Bußferti-
gen vergeben sollte. Wollte man sagen: die Strafe
müsse über den Sünder ergehen, damit andere
abgefchreckt würden, sich nicht gleicher Verge-
hungen schuldig zu machen, so ist diese Besorgung
ohne Grund, wenn nur aufrichtig Bußfertige
verschonet werden. Eine jede Person kann von
seinem Recht nachlassen, und dies gilt auch von
Gott. Man sagt zwar: so wenig die natürlichen
Strafen der Sünde können aufgehoben werden,
so wenig kann auch durch die Buße die von Gott
bestimmte Strafe der Sünden abgewendet wer-
den. Allein die natürlichen Folgen der Hand-
lungen können nicht als Strafen betrachtet wer-
den, weil sie sowohl den Unschuldigen als Schul-
digen betreffen, wie solches aus den Unglücks-
fallen klar ist. (Es scheinet der Verf. unterschei-
de nicht genugsam die eigentlich natürlichen Fol-
gen der Handlungen von den blos zufälligen.
Daß die erstem, wenn man sie vorhersehen und
vermeiden kann, Strafen der Vergehungen feyn,
ist wohl keinem Zweifel unterworfen; ganz an-
ders aber verhält es sich mit den lehrern, dre kein
gewisses Zeichen einer Verschuldung sind.) Wen-
det man ferner ein, die Buße sey nicht zureichend,
die zukünftige Strafe abzuwenden, weil bey
Krankheiten, Ausschweifungen oder bürgerlichen
Ver-
 
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