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Allgemeine theologische Bibliothek — 8.1777

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https://doi.org/10.11588/diglit.22493#0321
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nolrri tem^oris. ZI/
sie beyzubehalten, doch mit völliger Gewissens-
Freiheit ; daher für diejenigen, welchen die Pri-
vatbeichte anstößig oder sonst mißfällig ist, Vor-
bereitungöreden verordnet werden. Königl. Dä-
nische Verordnung wegen Aufhebung der Kirchen-
buße in dem vorhin Großfürst!, und gemeinschaft-
lichen Antheil des Herzogthums Holstein. —
Iehtlebende evangel. lutherische Prediger in der
Grafschaft Wolfstein.
Aus den Nachrichten von Kirchenfachen in
Rußland zeigen wir an, daß die bisher vereinigte
französisch; und deutsch-reformiere Gemeinde in
Petersburg sich bey Gelegenheit der neuen Wahl,
nach dem Absterben des Hrn. la Vigue, wirklich
getrennet, jene den Hrn. Kirschau, die Dcutfch-
reformirten aber den Hrn. Schmidt, einen Kan-
didaten aus Danzig, zu ihrem Prediger gewählt
haben; ingleichen daß in dem Gouvernement von
Weißreussen zwey lutherische Prediger, der eine zu
Plesko, der andere zu Mohilow angeseht sind.
Zwey Lebensbeschreibungen, i) des Hrn. I. C»
Spörl, zu Nürnberg, auf z6 Seiten, voll der
unerheblichsten Kleinigkeiten. 2) des Hrn. D.
J.H. Beckers, zu Rostock, kürzer gefaßt, mit
einem weitläufligen Verzeichniß der von ihm ver-
fertigten Disp. Programmen, und andern kleinen
Abhandlungen, die er größtenrheils in die Ro-
stock schen
 
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