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Allgemeine theologische Bibliothek — 9.1778

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[Recensionen]
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[Recensionen XI-XX]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22494#0182
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172 Das christl. Verhalten gegen Irrende
Genuß gewisser bürgerlichen Rechte und Freybei-
ten an dieselben gebunden. Derjenige also, der
diese geniessen wolle, müsse nach der Einrichtung
der Gc'ellschaft, deren Freyheiten und Vorrechte
er theilhaftig werden, oder in der er das Amt
eines öffentlichen lehrers nach dem Wunsch und
Willen emer, einem gewissen Bekennmiß zugerhar
neuen Gemeine fuhren wolle, durch Unterschrift,
förmliche Zusage oder feyerlichen Eid bezeugen,
nicht nur, daß er Nichts den Bekennlnißbüchern
entgegen laufendes unter andern Christen verbrei-
ten wolle, sondern auch, daß er an alle ihre Lehr-
sätze, als Lehrsätze, von Herzen glauben wolle, aus
dcmGrunde, weil (nicht, in so ferne: Denn hinter
diese Worte kann sich jeder Phantast und Irrgeist,
jeder theologische Schwärmer sorgfältig verschan-
zen) sie Gottes Wort in sich enthalten/' Was
hiergegen von einigen erinnert worden ist, sucht
der Vers in einer Anmerkung zu beantworten.
Ob aber dasjenige, was er gegen seine Gegner
verbringt, sie überzeugen und befriedigen werde,
daran zweifeln wir sehr. Es werden bey dieser
Streitigkeit manche Sachen bis zum Ekel wieder-
holet; wollte man dabey erst gewisse Gründe fest
sehen, worüber man sich vereinigte, so würde sie
leicht entschieden werden können.

Dis
 
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