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Allgemeine theologische Bibliothek — 10.1778

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https://doi.org/10.11588/diglit.22495#0053
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in die Ml. Schriften des neuen Bundes. 49
nen lernen, wer sich nun in diesem Stück zum
Richter über dieApostel aufwirft, von dem kann
man doch wohl eigentlich nicht sagen, daß derNe-
ligionsbegris, den er sich solchergestalt selbst macht,
die eigentliche christliche Religion sey,) — er meynt
aber "für die zärtlichen Gewissen, die Gottes
Willen zu ihrem unverbrüchlichen Gesetze machen,
(das denken wir, müsse ein jeder rechtschaffener
Christ thun: vielleicht hat der Hr, Vers, sagen
wollen, für zu ängstliche Gewissen) "könne dies
nicht hinlänglich scyn. — "Von den Hauptwahr-
heilen der Religion könne man sich zwar wohl, ohne
die Inspiration anzunehmen, überzeugen — aber
wegen mancher andern Dinge könne man doch in
einem marternden Zweifel bleiben." Wenn er nun
aber hievon einige Beyspiele anführen will, so schiebt
er zuvor den hier gar nicht hergehörenden Satz
ein: "Hätte man einmal den weitführenden Satz,
Christus sey ein neuer Gesetzgeber, der manches
verboten habe, was im A.T. und nach der philo-
sophischen Moral erlaubt war; so entstehen die
Fragen, die man sich, wenn diejenigen nicht inspi-
rirt sind, aus denen man die Antwort nehmen
müßte, nicht befriedigend lösen kann," und nun
führt er die Schwierigkeiten an, die sich einrge we-
gen der Zulaßlgkeit des EldeS, der rechtmäßigen
Gegenwehr u. s. w. machen. Rühren nun aber
Thcol. Btbl. B. D jene
 
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