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Allgemeine theologische Bibliothek — 10.1778

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https://doi.org/10.11588/diglit.22495#0115
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der Kirchenvater.
Verordnungen des Erzbischofs Petrus von Alexan-
drien ; Verordnungen einer Kirchenversammlung
zu Elvira, von 19 Bischöfen, im I. C. Ziz;
Verordnungen einer Kirchcnversammlung zu Arr
les, in der Sache des Cäcilianus und der Dor
natisten; Verordnungen einer Ki.'chenversammr
lung zu Ancyra in Galatien, und Verordnungen
einer Kirckenversammlung zu Neu Cäsarien. Wir
treten dem Hrn. Rößler bey, wenn er glaubt, daß
der 21 sie apostolische Kanon, "wer sich selbst ent-
mannt, kann kein Geistlicher werden. Er ist ein
Mörder seiner selbst, und ein Feind des Werks
Gottes," auf die Thal des Origenes sich beziehe;
und zwar deswegen, weil die Geschichte sich sonst
in diesem Fall nicht immer auf den Origenes allein
berufen würde, wenn er mehrere zu Vorgängern
gehabt hätte. Der ehelose Stand ist zwar, wie
der Hr. Verf. anmerkt, früh genug empfolen wor-
den; indessen hat man doch wenigstens noch am
Ende des dritten Jahrhunderts, Beyspiele von
verheyratheten Bischöfen. im 8zsten
Kanon, muste nicht König, sondern Kaiser, über-
setzt werden. Bekanntlich wird doch in dem in
den apostolischen Verordnungen gelieferten Verr
zeichniß der kanonischen Bücher, die Apokalypsis
ganz ausgelassen. Hr. Chr. Fr. Schmid, der
den Grund, warum die später» griechischen Kir-
chen-
 
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