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Allgemeine theologische Bibliothek — 10.1778

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[Recensionen]
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[Recensionen XI-XVIII]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22495#0317
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Zi3


von D. Döderlein.

Zweifel würde sich Hr. Hermes durch liebreiche
Vorstellungen dahin haben bewegen lassen, seine
besondere Meynungen nicht ferner in seinen
Schriften vorzutragen. Und dies war auch alles,
was man ohne Gewissenszwang von ihm fodern
konnte. Durch die Cuation vors Konsistorium
und durch die nachher erfolgte iocaikommißion
machte man die Sache erst recht ruchrbar, und
gab selbst zu der großen Bewegung Anlaß, die
daher in Meklenburg entstanden ist. Es hat
uns ferner gewundert, daß mau das Anerbieten
des Hrn. Hermes zu einer schriftlichen Erklärung
und Vertheidigung seiner Sätze so geradehin ver-
worfen hat. Ohnstreitig war dies der einzige
sichere Weg, auf welchem die Sache unpartheyifch
untersucht und so ausgemacht werden konnte, daß
allenfalls das Publikum selbst durch Mittheilung
einer solchen schriftlichen Beantwortung in den
Stand gefetzt wurde, selber zu urtheilen, auf wel-
cher Seite Wahrheit und Unschuld zu finden sey.
Hr.Döderlein wendet zwar dagegen ein, daß sol-
ches wider die Konsistorialordnungen, Observanz
und Würde eines solchen Kollegiums streite. Dies
ist aber ein elender Behelf, der kaum eine Beant-
wortung verdient. Warum pflegt mau denn sonst
in andern Processen dem Beklagten die wider ihn
eingcgebeue Klagepunkre mitzutheilen, und die
U 5 schüft-
 
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