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Allgemeine theologische Bibliothek — 11.1778

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https://doi.org/10.11588/diglit.22496#0034
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26 Mag. Zwingli Lebensgeschl'chte
welche 18 Tage vom Morgen bis in die Nacht
daurete, wohnte Zwingli bey und haue das Ver-
gnügen, daß nach Endigung derselben die von
ihm vertheidigte Lehre in der Stadt und dem Ge-
biet des Kantons Bern durch eine obrigkeitliche
Verordnung eingeführer wurde. Zürch und Bern
vereinigten sich in ein Burgrecht, worinn sie ein-
ander Beyftand versprachen, wenn sie der Reli-
gion wegen etwan von andern sollten angegriffen
werden. Demselben Burgrecht traten bald her-
nach St. Gallen und Constanz, und das Jahr dar-
auf Biel, Müllhausen und Basel bey. Wegen
der Lehre vom Abendmahl bekam Zwingli mit dem
Luther ohne sein Verschulden einen Streit, indem
dieser eine Predigt wider die Schwärmer vom
Saerament des Leibs und Bluts Christi her-
ausgab, worinn er diejenigen, welche der Meinung
des Zwingli vom Abendmahl beypflichteten, mit
vieler Heftigkeit angrif. Zwingli schrieb dagegen
auf Anrarhen seiner Freunde mit vieler Sanft-
rnuth im Jahr 1527 seine freundschaftliche Erzäh-
lung der ganzen Lehre von dem heil. Abendmahl in
lateinischer Sprache, worauf noch einige andere
Schriften, die man hier angezeiget findet, unter
beyden sind gewechselt worden. Um diesen für die
Reformation so nachtheiligen Streit beyzulegen,
und wo möglich beyde evangelische Parcheyen mit
einans
 
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