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Allgemeine theologische Bibliothek — 11.1778

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[Recensionen]
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[Recensionen XI-XX]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22496#0289
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und morgenländische LitteraLur. 231
dem jeder der genannten Nationen insbesondere
ihr Schicksal eröfnet wird, (und dies geschieht
vom ^Ssten Kap. des hebe. Textes an) was kann
das 25sie Kap. anders enthalten, als eine Vor-
rede, eine Einleitung. Dies sucht der Vers, fer-
ner daraus zu bestätigen, weil im 2ssten Kap.
von Jerusalem, als schon in seinen Trümmern
liegend (v. l 8), geredet wird — er meint, Je-
remias hatte zwar im 4ten Regierungsjahr Jo-
jakims die Weissagung selbst publicirt; aber
nach der Einäscherung von Jerusalem erst die
Vorrede dazu geschrieben, (gleichwohl hat diese
Vorrede die nemliche Zeitbestimmung (Kap.
XXV, 1), im 4ken Jahr der Regierung Joja-
kims.) — Wichtiger dünkt uns die folgende
Bemerkung, daß im 46sten Kap. ebenfalls das
4te Jahr Jojakimö ausdrücklich gemeldet, und
daher sehr wahrscheinlich wird, daß die darauf
folgende Weissagungen gegen auswärtige Völker,
bey denen keine Zeitbestimmung angemerkt ist,
in demselben Jahre bekannt gemacht worden
seyen. In dem folgenden wirft der Verf. die
Frage auf: "Ob bey den Weissagungen, die
'Schicksale auswärtiger Nationen betreffend,
"Gott nicht zugleich die Absicht gehabt haben
"möge, jene Völker selbst bald zu warnen, bald
In bessern, oder ihnen die Idee, daß der Gott
S 5 "der
 
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