in den preußischen Staaten. 187
tzene Rubrik für die Stände und Lebensarten der
Gestorbenen machte. Ferner werden die Infpek-
tionögeschäfte in der lutherischen Kirche, wozu die
Introduktion eines Predigers, die Lokalvisitation
der Geistlichen und das besondere Verhalten da-
bey, die Einschickung der Konduitenlisten der Pre-
diger und Schullehrer zu rechnen sind, in Betrach-
tung gezogen. Endlich wird von den Strafen
der Geistlichen, den Adjunktionen derselben, den
Kirchenbedienten, den Kirchenärariiö und dem
fkange der Geistlichen verschiedenes angemerket.
In der Beylage zu diesem Briefe stehet die In-
struktion, wornach die Superintendenten, Pröbste
und Infpektores der Churmark Brandenburg,
ein jeder in feinem Diöcese, die Lokalvisitation
anzustellen und zu verrichten habe, vom §ten Mark.
1715. Ueberdem wird in einigen Zusätzen das-
jenige, was in dem Briefe von den Konduiten-
listen der Prediger, von ihrer Absetzung und von
den Adjunktionen ist gesaget worden, noch mehr
erläutert. *
Der zwey und dreyßigste Brief begreift das-
jenige in sich, was von dem KriegSkonsistorio und
den darunter stehenden Feldpredigern vornemlich
zu wissen nöthig ist. Nach einer vorläufigen
Anzeige des großen Nutzens, den ein Feldprcdi-
gcr
tzene Rubrik für die Stände und Lebensarten der
Gestorbenen machte. Ferner werden die Infpek-
tionögeschäfte in der lutherischen Kirche, wozu die
Introduktion eines Predigers, die Lokalvisitation
der Geistlichen und das besondere Verhalten da-
bey, die Einschickung der Konduitenlisten der Pre-
diger und Schullehrer zu rechnen sind, in Betrach-
tung gezogen. Endlich wird von den Strafen
der Geistlichen, den Adjunktionen derselben, den
Kirchenbedienten, den Kirchenärariiö und dem
fkange der Geistlichen verschiedenes angemerket.
In der Beylage zu diesem Briefe stehet die In-
struktion, wornach die Superintendenten, Pröbste
und Infpektores der Churmark Brandenburg,
ein jeder in feinem Diöcese, die Lokalvisitation
anzustellen und zu verrichten habe, vom §ten Mark.
1715. Ueberdem wird in einigen Zusätzen das-
jenige, was in dem Briefe von den Konduiten-
listen der Prediger, von ihrer Absetzung und von
den Adjunktionen ist gesaget worden, noch mehr
erläutert. *
Der zwey und dreyßigste Brief begreift das-
jenige in sich, was von dem KriegSkonsistorio und
den darunter stehenden Feldpredigern vornemlich
zu wissen nöthig ist. Nach einer vorläufigen
Anzeige des großen Nutzens, den ein Feldprcdi-
gcr