Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Allgemeines kritisches Archiv — 1.1777

DOI Heft:
Ersten Bandes erstes Heft
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22474#0078
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
hingegen im StisstKölln rechnete man seit rzis
das Jahr vom 2 5 December an. Es sollte also
eigentlich sich dieser Zusaß nur bey solchen Ur-
kunden finden, welche zwischen den 2; Decemb.
und 2 5 Marz ausgestellt worden. Er hat sich
aber durch einen Irrthum auch zuweilen in Ur-
kunden ans andern Monaten eingcschlichen, so
wie er sich noch nach dem Jahr 1567 in Urkun-
den des Trierischcn Stiffts findet, ob man gleich
seit diesem Jahr, eben sowie in Frankreich,
das Jahr mit dem ersten Januar anfieng. Wann
aber die Formel im Stifft Trier angefangen und
die im Stifst Kölln aufgehörr habe, weiß man
noch nicht zuverläßig. — Die 49ste Urkunde in
der Vorrede enthalt noch eine wichtige Formel,
welche Mabillons Meymmg von dem Unterschied
des^Äum und Oäwm zu bestätigen scheinet.—
Den Jnnha't des icten Thcils selbst machen
meistens Statuten und Urkunden des Bistums
Minden. Die LXXXVI und OXXXVU
sind ein paar wichtige Stücke für die Erdbeschrei-
bung TeutschlandS im Mittlern Alter und sind
auch am häufigsten mit Anmerkungen des Hers
anögebers versehen, welche sonst in diesem Theil
sehr sparsam vorkommen. Dem, was Herr W*
wider Crollius S. zi; erinnert, Pflichten wir
vollkommen bey, daß nemlich der Fehler in der
Induktion eine Urkunde keineswegs verwerflich
mache. — Aus Liebe zur diplomatischen Ge-
nauigkeit müssen wir noch den, wie wir glauben,
nicht unttöthigen Wunsch äußern, daß Herr W.
bey
 
Annotationen