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Allgemeines kritisches Archiv — 1.1777

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Ersten Bandes erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22474#0139
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hundert Jahren, diese beyde so genau verschwi-
sterte Sprachen gestanden. Das erste, zugleich
auch wehl das beträchtlichste Stück dieser Samm-
lung ist das so genannte jus 8lelvicsulö amr-
huum. Ich vermuthe darum, daß es das be-
trächtlichste Stück dieser Sammlung seyn inöchtc,
weil selbst Westphal in der Vorrede zum glen
Vande der monumeurorum Limbriaorum es
für ein laugst ver.ehren aegaugencs Stück schazte.
Den coclieem I^ftLlroftenstem, aus dem dieses
)U8 hier abgedruckr ist, sezk Herr Aucher ins iz.
Jahrhundert, und so würde denn die Zeit dieses
cochciz vom Zeitalter Suenons Grathe, des er-
sten Verfassers dieses Gesetzbuchs, nicht gar zu
weit entfernt seyn- In einer Anfangovignette
des Werks wird eine kleine Schriftprobe des co.
ckwi8 k.bLlt0fcerili8 geliefert, und bey meiner eim
geschrankten Kenntnis, die ich von Manuscripten
besitze, schien mir auch die Schriftprobe durch-
aus ins i z. Jahrhundert zu gehören. Nach
diesem alten Schleswigfchen Rechte folgt das
ju8 ZIesviceule recenriu8, aus dem niedersaäx-
stschen Dialekt, indem es zu Schleswig 15 Z4 ge-
druckt worden, verniuthlich von Paulo di^plXO,
lateinisch übersezt. Eben dieses Ci)'prLÜ aus-
führlichen Conimetttarium über dies Recht, an
Lessen Existenz die vornehmsten Gelehrten noch
dieses Jahrhunderts zweifelten, hat HcrrAncher
in dieser Sammlung zuerst aus einem Coppcn-
hagenschen Manuskript, welches ihm Mölmaun
kommunicirtc, herausgegeben. Ich weis nicht,
Hs ob
 
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