Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Your session has expired. A new one has started.
Metadaten

Allgemeines kritisches Archiv — 1.1777

DOI issue:
Ersten Bandes erstes Heft
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22474#0208
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
190

Berlin unter einerahnlichen Anzeige des Inhalts
herausgegebenen und von uns un vorigen Jahr
S. 169. angezeigten Abhandlung. Sie zerfallt
von sich in drey Abschnitte. Der erste enthalt ei-
nen sehr faßlichen und gründlichen Vortrag der
ächten Grundsätze von den gesellschaftlichen Rech-
ten der Kirche. Unter diesen wird das Recht,
bestimmte Lehrvorschriften oder symbolische Bü-
cher zu verfertigen und die Lehrer dazu zu ver-
pflichten, am ausführlichsten behandelt, und die
Ausübung dieses Rechts in unsrer evangelischen
Kirche gegen die gewöhnlichen Klagen, die Hr.
Lüdke zu wiederholen nicht unterlassen, vollstän-
dig vertheidigt- Der Unterschied zwischen bür-
gerlicher und kirchlicher Toleranz und die Recht-
mäßigkeit , von symbolischen Schriften abwei-
chende Lehrer ihres Annes zu entsetzen, sind na-
türliche Folgen dieser eben so natürlichen Grund-
fähe des Kirchenrechts, so wie hingegen die Be-
mühungen einiger bekannten Lehrer, ihre Neue-
rungen der Kirche aufzudrängen und die Kirche
ihres Lehrbegriffs und zugleich eines ihrer edelsten
Gesellschaftsrechte zu berauben, als Folgen der
ihnen eignen Intoleranz anzusehcn. Allerdings
hat dieses seine vollkommene Richtigkeit; es wür-
de aber gut gewesen seyn, wenn der Verf. noch
darauf einige Rücksicht genommen hatte, daß
sein Gegentheil das Collegialsystem des Kirchen-
rechtS ganz verkenne und bestreite. Dieses hö-
ret dadurch nicht aaf, wahr zu seyn, so wenig
als es unrecht ist, jenem Theil eö entgegen zu
sehen
 
Annotationen