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Allgemeines kritisches Archiv — 1.1777

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Ersten Bandes erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22474#0209
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sehen; der Vers, hat auch den Scheineinwurf,
daß die Gesellfchaftsrechte der Kirche den Ge-
rechtsamen einzelner Menschen m Religionssa-
chen nicht widersprechen dürfen, dadurch hin-
länglich beantwortet, daß kein Mensch gezwun-
gen werde, ein Glied einer solchen Gesellschaft
zu werden/ oder zu bleiben; dennoch aber hät-
ten wir eine eigne Abhandlung zurVertheidigung
des gedachten Systems gegen diese und andere
Aeusserungen, B- daß die Kirche in unser«
Tagen nur die Theologen sind, gewünschet. Im
zweyten Abschnitt folget denn die Widerlegung
der lüdkischen Schrift selbst, in welcher denn ei-
ne Menge theologischer Anmerkungen eingefloch-
ten rst. Unter denen die wichtigsten der Beant-
wortung der indifferentiftifchen Einwürfe gegen
die Grundlehren des ChristenthumS von der
Dreyeinigkeir, dem Versöhnungsrod Christi u.
dgl. bestimmt sind. Endlich wird im dritten
Theil eine historische aus den Akten gezogene
Nachricht von der auf dem Titel schon angezeig-
ten Begebenheit mitgetheilt. Hr. L- hatte Ge-
legenheit genommen/ eine ganz einseitige Er-
zählung davon einzurücken, die allerdings vor
das Herzoql. Mecklenburg - Schwerinische Con-
sistorium und ennge Glieder desselben sehr belei-
digend ist. Nnparkheyische WahrheitSliel e hät-
te billig eirre solche Uebeceilung widerrarhen, und
der einem reden Fürsten und dessen nachgefetztsn
Collegiis schuldige Respekt wenigstens von sol-
chen gehaßigen Anmerkungen abhalten sollen.
Die
 
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