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Allgemeines kritisches Archiv — 1.1777

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Ersten Bandes zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22474#0302
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284

lezeere schliessen wir unter andern aus dem
Mangel einer neuen Vorrede und aus der
nicht fortgesezten Litterarur; zumal da Herr
Schmidt seiner eignen neuern Schriften, wel-
che er sonst amallersieißigsten anführt/ nirgends
gedacht hat. Hiemit würden wir diese Anzei-
ge schliessen, wenn wir nicht für nöthig hiel-
ten, diese Lehrbücher etwas näher bekannt zu
machen, da die ersten Ausgaben fast von allen
Journalisten sind übergangen worden. Herr
Schmidt hakte bey Abfassung feiner Lehrbücher
eine gedoppelte Absicht. Er wollte sich dadurch
dek Mühe überheben, fremde Lesebücher zu wi-
derlegen. Die andere Urfach ist eben diejenige,
welche ihn schon 1755 bewogen hak, prmcipis
juris bermanici zu schreiben. Es verdroß ihn,
nonmli g äcriprorikus iabores
Im)U8mo6i lülcipi 6c ^onopolii g6 inltsr
(jusselgm lurispruclenriL percraäisri.
Wir bedauren, daß wir von seiner Bemühung
fast eben so urtheilen müssen, wie Herr von
Selchow in der Vorrede zu den Llem. lur.
8,erm. priv. der erstern Augabe, S. xvm von
feinen krincip. Iuris Ferm. priv. geurtheilt
hat. Man wird es schon zum voraus vermu-
rhen, daß der Vers, mit Widerlegung der pro-
testantischen Schriftsteller sich viel zu schaffen
mache. Ein Muster kann die Widerlegung
des Satzes seyn, daß auch ein Protestant Kai-
ser werden könne. S. 9Z. Nur wünschten wir,
daß heftige Ausdrücke z. E. ur proreligmiLl
lcri-
 
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