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Allgemeines kritisches Archiv — 1.1777

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Ersten Bandes zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22474#0431
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fichtSpunkt, als jener des Geschichtschreibers
ist, hat. Hr. Prof. S. bedient sich immer der
Harduinischen, und nicht der Mansischen Con-
ciliensammsitNg ; die Mausische Sammlung
verdient gleichwol, soivol durch ihre Vollstän-
digkeit/ als auch den kririschen Werth, den sie
durch die angestellke Vergleichung vieler Vati-
kanischen Handschriften erhallen hak, den Vor-
zug vor jeder andern. Auch ist noch zu bemer-
ken , daß die Mansischen Supplemente aufCo-
leki, nicht auf Harduin gehen. S. ZsZ. in
der fünften Anm. behauptet Hr. Pr. S. die
Arabifche Paraphrase der Schlüsse der ersten
vier Generalconc.'lien, aus welcher Beveridge
in feinem Synodikon die zwanzig ächten Nicä-
nischen Schlüsse genommen Hal, rühre von
Joseph aus Egypten her. Dieses wird aber
von Renaudor ( la perperuiie lä stoi r.
s. I. c. 2. p. 646.) widerlegt. Er beruft
sich auf zwey Handschriften dieser Paraphrase in
der Kön. Franzos. Bibliothek, welche zwei-
hundert Jahr alter/ als das vorgegebene Or-
dinationsjahr (rzi6) des Josephs sind. Dieses
bestätigen auch noch andre Handschriften
Renaudokö Zeugnisi steht ausgezogen bey Sal-
mon, cla 1'erucls 603 donciles. S. 187-
der Pariser Ausgabe, und S. 274. der Leipzi-
ger Ausgabe. Der Haupkbeweiß für die
Aechtheit der vermehrten Nicanifchen Schlüsse,
der bey Assemann bid!. orisnr. !. p. ic>s.
steht, ist auch nicht beygebrachr worden. S-
26-.
 
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