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Allgemeines kritisches Archiv — 2.1777

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Zweyten Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22475#0133
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welche von den Churfürsten, geistlichen Fürsten
und weltlichen Fürsten, bis auf Sachsen handeln.
In dem nächsten Band werden also noch auftre-
ten dicReicbSpralaten und Aebtißinnen, die Fürst-
lichen und Reichögräflichen Häuser, welche keine
eigne Stimme haben, die Reichsstädte, die Reichs-
ritterschaft und andere NeichSunmittelbare. Auf
diese werden vielleicht nach dem ehemaligen Plan
des Vers, diejenigen Angelegenheiten folgen, wel-
che das rentsche Reich oder dessen Stände und
andere Europäische Mächte betreffen. — Bey
jedem Jahr werden die über jeden Gegenstand
des teutschen Staatsrechts zum Vorschein gekom-
mene Schriften angeführt, auch fleißig die neuen
Privat- und Polizeygesetze angemerkt. Jur gan-
zen Werk sieht man den Moserrschen Fleiß und
Genauigkeit, besonders in den kcruhaften Aus-
zügen aus weitläuftigen Deduktionen. Hin und
wieder kommt auch manche statistische Nachricht
von einem einzelnen Lande vor, welche mancher
nicht hier suchen dürfte- Z. E. im 2ten Th. S.
iLZ. vom Sächsischen Finanzstaat. Doch hät-
ten wir gewünscht, daß Herr M. hier und an-
derwärts die Büschingischen wöchentlichen Nach-
richten möchte verglichen und benuzr haben. Mir
wünschen dem Vers. Lust, sein Werk nicht un-
vollendet zu lassen, und auch die Zusätze zu den
vorigen Theilen noch zu liefern. Sein Unter-
nehmen verdient gewiß mehr Veyfall und Unter-
stützung, als es, nach des Verf. eigner Klage,
bisher gehabt hat.
(Nl'imb. Gel. Zeitung i-tes Stück.)
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