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Allgemeines kritisches Archiv — 2.1777

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Zweyten Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22475#0171
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Werths seiner Güter Geld finden kann, und die
Folgen keiner Aufründigung fürchten darf; denn
die Landschaft stellt statt der gewöhnlichen Obli-
gationen des Edelmanns Pfandbriefe ans:hrcn
vereinten Crcdit aus, die nach zeitig geschehener
Aufründigung dem dermaligen Inhaber bezahlt
n erden müssen, und folglich ohne Schwierigkeit
cus einer Hand in die andre übergehen, und so
gut als baares Geld gelten- So furchtsam man
bey allen neu vorgeschlagenen LandeSvcrbcsserun-
gen zu seyn Ursache Hal, so wird doch alles viel
sicherer, wenn dergleichen Vorschläge schon an-
derswo aurgcführt sind, und man nach der Dauer
einiger Jahre das Nützliche oder Schädliche der-
selben aus Thalbeweison sicher beurtheilcn kann.
DerRecensent, der Zu seiner Feil die das Schle-
sische Ereditwesen betreffende Schriften zum Thcrl
gelesen hat,, erwartete, in dem hier widerlegten
Gutachten diese Thatbeweise zweckmäßig ge-
braucht, und den Beweis geführt zu sehen, wre
vielleicht bey anscheinendem Nutzen für den ge-
habten Zweck, Schaden fürs Allgemeine aus
der Sache entstanden, und folglich für die Chur-
mark die Nachahmung jener Einrichtuug nicht
raihsam sen. Aber das find nicht die Waffen,
mit welchen hier gefochten wird. Die ganze
Sache wird allgemein bezweifelt, als wenn gar
keine Thalbeweise von ihrer Nützlichkeit vorhan-
den wären, und mit Ablaugnung längst bewahr-
ter Grundsätze, auch Einmischung einzelner of-
fenbarer Irrthstmer, als mißlich dar gestellt. In-
 
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