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Allgemeines kritisches Archiv — 2.1777

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Zweyten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22475#0382
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z66

ft schöne Sammlung forrzufttzen. Der Auf-
sätze sind 26, deren kurzen Jnnhalc wir mik-
theilen wollen : i) Von der zweckmäßigen
Zeitanwendung eines Juristen, unmittelbar
nach den Universitärsjahren; eine vortrcfliche
Anweisung, die wir allen Ondidaris Iuris,
wenn sie die Universität verlassen, zu befol-
gen sehr angelegentlich empfehlen: 2) Von
der Bestimmung des Zeitraums, welchem die
Benennung, Jahr und Tag, oder Jahr und
Tage, in sich schließt: z) Von den schädli-
chen Folgen des Gebrauchs, die Aufsätze der
Consulenren, Sachwalter, Procuratoren, rc.
nach einer dem Bogen nach bestimmten Tape
zu bezahlen. 4) Ob im Herzogtum Wärtern-
berg Beysißer, in Ansehung der ihnen im
Land anfallenden Erbschaften, Abzugsfrey ftyen:
6) Ob im Würtembergischen die Theilungö-
kosten vor Berechnung des Abzugs von der
Erbschafrsmasse abzuziehen seyen: 6) EinBey-
rrag zu der Lehre von dem Vorempfang un-
ter Geschwistern: 7) Von der Beschaffenheit
des Termins, welcher den Ponemen, zu Ein-
bringung der Positionalartikel, vorgeschrieben
worden: 8) Von der Unzulaßigkeit des Ju-
dicialeydes bey einer Delegation, ehe die
Existenz der Hauptschuld selbst erweißlich ge-
macht worden: 9) Zum Meister werden sind,
in Absicht auf die Wanderzeit, Privatarre-
siate von Meistern hinlänglich: iv) Ob der
Ergänzungseyd auch von einer dritten nicht
im
 
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