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Allgemeines kritisches Archiv — 2.1777

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Zweyten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22475#0419
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40Z

Ausgabe versehen. Es sind auch die Vorre-
den von diesen beyden 2lusgaben vorangesezr.
Was aber die unter dem Text gedruckten nicht
wenige Anmerkungen anberrift, so sind diese
aus den berühmtesten eleganten Juristen ihren
mit Wahl zusammengerragen und der Name der
Verfasser Otto, Marcilius, Costa, Mure-
rus, Gebauer u. s. w. beygefügt. Diese Ar-
beit ist man noch dem damaligen Hrn. Prof. K öh-
ler schuldig, und hak Hr. Sp. nur Aufsicht über
die Correktur geführt. Die Pandekten sind
nach der fiorenlimschen Handjchrift genau ab-
gedruckt; und daß der Abdruck noch genauer
als des Taurellius feiner ist, wird niemand
läugnen, wer die geringste Nachricht von
Brenkmanns beschwerlichen Bemühungen hat-
Es ist auch dessen Zueignungsfchrift und Vor-
rede nebst den verfchiednen Privilegien über je-
ne florenrinische Edition hier abgedruckt. Ge-
bauer hat alle Mühe angewandt, daß die 8^02
dec Taurellier, die bekanntlich in der Folge zu
so vielen Verwirrungen Gelegenheit gegeben
haben, wieder hecgestellk würden. Billigen
müssen wir es sehr, daß zum Vortheil der An-
fänger und der praktischen Rechtskundigen die
Aeminkmone8 und permumüone8 in dem flo-
renrinischen Codice in den Noten und nicht in
dem Text bemerkt sind. Sollte nicht mancher
anstoßen, wenn er OOLppe, OKibu8, Vo-
Le8 fände, und dafür 2vik>u8, boues
zu lesen harre. Diese beyde Punkte erläutert
C c s eben
 
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