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Allgemeines kritisches Archiv — 3.1777

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Dritten Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22476#0157
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zuwenden. Wir thun aber auch an unserm
Theil ein feyerlicheö Bekennmiß, daß wir ihn
für unfern Erlöser und seinen Tod für das von
Gort verordnete Mittel unsrer Begnadigung
und Besserung halten. §. n6 hat zum Be-
weis, daß man für seine eigne Wohlfahrt zu
sorgen verbunden sey, der Verfasser bey An-
führung des Spruches aus Spr. 24, 8:
Wer sich selbst Schaden thuc :c. wohl nicht
das Original nachgelesen, wo es nur heißt:
wer auf Schaden sinnet rc. denn das
gehöret zu nicht bloS allein wegen
des Accents, sondern wegen des Icliorilmi
der Sprache. U.
Erfurt- Gel. Zeit, zotes St,
Der berühmte Hr. Rath Gcln'chs setzet
seine neue Samlung dec brauchbaren juristi-
schen Abhandlungen, welche auf holländischen
Akademien herauögekommen, fort, wir hal>en
den zweyren Theil des Vol. II. des
Iftesauri noni ditlertarionurn lele-
Liillimärum in 3Lü6emÜ8 Le!§iLi8
^abimrum.
vor uns. Bremen in Cramerischen Verlag
auf 2 Alph. s Bogen abgedruckt, erhalten.
Die Schriften, welche hier Vorkommen,
sind folgende: Hemr. Lellmghusett/ le-
gibus
 
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