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Allgemeines kritisches Archiv — 3.1777

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Dritten Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22476#0231
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die einzeln hier anzuführen zu weitläufig seyn
würde. Nur S- 44- ist es uns sehr auffallend
gewesen, daß letzterer nach Verwerfung der von
ihm sogenannten lächerlichen Meynung des sel.
Strube vom Ursprung der Landeshoheit sagt,
daß sämtliche Reichsstände per Inlirumemum
kacis Osnabur^enlis m dem Aaeercitio der Lan-
deshoheit legitimirt und befestigt
worden.
Hall. N. Gel. Zeit, rz, Stück.
76-
I^oua verllo senrenriamm conLionato-
ri8 er cumici LünriLorum 8ul0moni8
cextu8 kebruei mnsorechiLiAenuinum
senstuln iidere, perstpicus tÄeürer^ue
exdiben8 cum purallelorum locorum
seleÄu sv!Io§e eäiäicLIxristopst.
Locke?ro5. m/xLück.IuI.LuroI. tckelmck.
t/pi8XucknIini. 1777. 4. 20 Bog.
Nach der Absicht des Vers, ist diese neue
Übersetzung vollkommen gerathen: ob auch zur
Zufriedenheit der Leser? zweifeln wir. Einige
werden sich billig wundern, daß er durchaus
dem masorethischen Tepe folgt: andere vor
der Menge von wahren und angeblichen Paral-
lclstellen erschrecken, die er seinem lateinischen
Text unterbreitet: noch andre lieber einige phi-
lologische Anmerkungen zur Erläuterung Lerje-
 
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