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Allgemeines kritisches Archiv — 3.1777

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Dritten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22476#0439
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würzburgischen Archidrakonate und der unter
selbige geordneten Kirchenkapellen und Benefi-
cien, vom Jahr 14c z, und endlich ein Raven-
girsburgisches Urkundenbuch, in dem viele Ma-
terialien zu der wildgraflichen und sponheimi-
schen Geschichte liegen. Dieses, und des
Erzbischofs Henrichs Acten sind im sechsten
Bande fortgesetzt uud beschlossen, und ent-
halten unter andern ein Weißthum des Raven-
girsburger Hundgeding, eines Gerichts, wel-
ches alle sieben Jahr einmal gehalten wird.
Die Vorrede des sechsten Bandes dienet zur
Erläuterung einer Protestation des maynzischen
Erzbischofs Thiederich gegen das Verbot des
baselischen Conciln, die zweyjahrigen Einkünfte
der eröfneren Beneficien nicht zu nehmen:
aus welcher man siehet, daß diese im Maynzer
Stifte nicht für die Confirmation, sondern für
die Erlassung der (^narrae oder Zehnten des
Benesiciati gehoben wird. Auch in diesem
Bande ist ein baselisches Synodalstatut des Bi-
schofs Johann von Fteckensiein, welches aber
größrenkheils aus Viennischen Concilienschlüs-
sen bestehet- Dann folget ein KlosterzellischeS
Urkundenbuch, in dem verschiedene Erläute-
rungen der gräflich-leiningischcn Stammge-
schichke befindlich sind, und endlich der Abdruck
der ältesten Urkunden des Hochstiftö Minden
vom Jahr 896 bis i zsz. Da wir von die-
sem Stifte nur wenige diplomatische Nachrich-
ten bisher besessen haben, so geben diese Urknn-
 
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