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Allgemeines kritisches Archiv — 3.1777

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Dritten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22476#0452
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4Z4

von ihm angeführten Gründe überzeugen Ne-
censenren nicht völlig, da aus Kopps Abhand-
lung 6e InliAui ^ikberenria 8. li. l. Eomicum
ec I^ob. Immecl. 8upj. p. 542 erhellet, daß
jene Adelheid, Ulrichs Gemahlin, nicht aber
desselben Schwester gewesen ist. Dieser Ul-
rich hatte zwey Söhne Cuno und Ulrich II, die
den Stamm beschlossen, und fünf Töchter,
von welchen die jüngste Lutgard von der Erb-
schaft ausgeschlossen ward. Diese Erbschaft
ward folgendermassen getheilt. Jsengard, oder
wie sie der Hr. Verfasser irrig nennet Anna,
Philips von Falkenstein Gemahlin, nahm dir
nassauische Lehne und das Haus Königstein
vorab, und forderte ausserdem die Hälfte des
ganzen Vermögens, ein Umstand, der den Hn.
Verfasser zu glauben veranlasset, daß sie von
einer zweyten Gemahlin Ulrichs l, die vielleicht
eine Erbgrasin von Nuringes gewesen, geboh-
ren sey. Die zweyte Hälfte sollten die übrigen
Geschwister theilen, allein es meldeten sich auch
Engelhard und Conrad V-Weinsberg, dieBrüdec
der Wittwe des zweyten Ulrichs als Erben,
und ihre Ansprüche wurden so wichtig, daß
nicht nur die nachgebohrnett Schwester«, son-
der« auch die von Falkenstein ihnen ein Sechs-
rheil des Erbes zustanden, und die von Fat-
kenstein sich statt der Hälfte, mit einem Sechs-
rheil begnügte. Endlich kaufte die von Falken-
stein allen Miterben ihre Anrheite ab, und nur
allein die ältere Schwester, Adelheit, ver-
mählte
 
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