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Allgemeines kritisches Archiv — 3.1777

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Dritten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22476#0453
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wählte von Hanau, widerstand ihren Versu-
chen, und behielt ihr Sechötheil. Der Herr
Verfasser giebt ein Verzeichniß der minzenber-
gischen Erbgüther, und erklärt sich gegen die
Meynung, daß zu der Grafschaft Nuringeö
Königstein als ein Theil gehöret, ungleichen
daß die Lomscia V/srereikae mir demReichö-
erbkämmereramt verbunden gewesen sey.
Dennoch nimmt er an, daß sowol das Erb-
kämmereramt als auch Königstein den Grafen
von Nnringes gehöret habe. Wenn wir den
Hrn. Verfasser recht verstehen, so -ist ihm kein
Siegel und Wapen der von Münzenberg vor-
bekommen; beydeö aber findet sich in des Hrn.
von Gudenus Loches Diplom. I'. IH. auf
den Kupferrafeln: das Wapen stehet zwar nur
auf einem Kalkensteinischen Siegel vom Jahr
r gro, allem da die von -Falkenstein ein Rad im
Stammwapen führten, so muß es wol zu dem
Titel im Siegel Domina 6s MncenberA ge-
hören. In dec zweyken Hälfte dieses Stücks
sind die nöthigen Urkunden abgedruckt, die
zwar insgefammt schon bekannt gewesen sind,
allein weil sie zum Theil nur in seltenen De-
ductionen angetroffen werden, hier nicht ver-
kniffet werden durften.
§«g zu den Gött-Anz. i?. Stück.

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