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Allgemeines kritisches Archiv — 3.1777

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Dritten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22476#0506
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488

dem Legaten zugehört, und die Zeit bezeichnen soll,
da drestr die päbsilichen Bullen publicirt har. Aus
dem Jnnhalt der beyden Konstitutionen des Legaten
erhellet, daß sie erst nach dem Koncilio zu Bourges
erlassen worden Und wenn nun gleichwol am Ende
der zweyteu stehet: Datums eoäem consilio .läus
Feptemdrrs anno äm MLLDXXVI. Komsna eccle-
lia vLLLnte, so Niöchte sich beydes durch die Hypo-
these vereinbaren lassen/ daß der Legat am Schlüsse
des Koncilii zu Bourges alle dessen Schlüsse unter
seiner Autorität zusammen publicirt hat. Aber,
wenn am Schlüsse von allem stehet: Dxpliciunt
conssitutiones Minorus Dekali in consilio
generali, Dso ZrLtia8: so weiß ich nicht/ was ich
dazu sagen soll, wenn nicht ein error icribsutis
untergelaufen.
9-
Den Schluß machen yDekretalen Bonifacii VIII,
ebenfalls ohne vorgesczte Bulle und ohne Glosse.
Sie betragen bcynahe 2; Blatter. Die fünfte steht
c. 2. äs ^uäis. in 6. Aber die Unterschrift: Datum
Daterani Isxto .I6u8^prili8?ontilicatu8 Nttllri nnno
stimmt mit dem von Böhmern angegebnen
Jahr i2y8/ nicht überein. Die sechste sieht c. z.
äs immun, scsi. in 6. / die sieberite c. 24. äs eleöh.
et ei. pot. in 6. weichet aber von dem gedruckten
stark ab.
Aus dieser Nachricht werden Ew. rc. leicht ersehen,
warum ich in meinem Traktätchen von der Samm-
lung Nikolai IV, oder, wenn man lieber will, III,
äusser der Bulle und den Glossen, nichts weiter
merkwürdiges angeführet. Denn nun hat man,
zwischen den Dekretalen üre^orii IX. und dem lilrro
lexto, drey öffentliche auronsirte Sammlungen,
welche
 
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