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Allgemeines kritisches Archiv — 4.1777

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Vierten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22477#0288
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PapiaS, welches denn F. billiget. Diese Muth-
nlaßung hat zwar darinnen einen Vorzug vor
der Murarorischen, dav das der Offenbarung
günstige Zeugniß eher vom Papins, den» Freund,
als vom Cagrs , deut Feind des tausendjährigen
Reichs, erwartet wird; hingegen scheuten ihr
doch andere chronologische Schwierigkeiten ent-
gegen zu stehen, welche aber hier auszusühren,
der Ort nicht ist- — Noch hat F. einige An-
merkungen von den apokryphischen Schriften, und
von den Regeln der Alten, sie von den achten
zu unterscheiden, mitgerheilet. Tectullians Be-
richt von Tiberii Entschluß, Christum umer die
Gotter zu sehen, wird gegen Fr. Zweifel, die
dieser dem Vandale abgeborget, vertheldiget.
Die Sache bleibt immer sehr unwahrscheinlich,
und weder die Zweifel, noch ihre Beantwor-
gtunen reichen zur Entscheidung hinzu. Noch
unangenehmer ist, daß anch die sibyllinischen
Orakel, welche die Kirchenvater anführen, und
von der neuern Sammlung unterschieden werden,
für acht gehalten werden, nur um in jenen keine
Fehltritte zuzugeben. Und doch sind es wahr-
scheinlich, nicht einmal verschuldete Fehltritte,
sondern nur Uebereilungen, durch welche sie sich
zuerst betrügen lassen.
Zug. Gelt» geb Anzeig. mes St.
 
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