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Hr. v. R. eine Abhandlung von der Verbesse-
rung des Grarian und noch eine andre von den
ältesten Ausgaben des Corpori8 juri8 canonici
verspricht. 2) Senkenbergö Abhandlung von
den alten Sammlungen der Kirchengesetze und
besonders von des Jarlandus von ChryfopoliS
(Besannen) Canclcla. Auch diese Abhandlung
ist schon in der Rieggerschen Bibliothek des ka-
nonischen Rechts abgedruckt. Allein, da diese
eben noch nicht in vielen Händen ist, so wird
die nähere Anzeige nicht überfiüßig seyn. Hr.v.
R. bemerkt, wie ich glaube, mit Recht, daß die
Geschichte des kanon. Rechts vor Gratian noch
lange nicht genug bearbeitet sey. Daher kom-
men auch viele Fehler, die noch itzt einer von
dem andern abschreibt. Doch ist Hoffnung,
daß dieser Beschwerde nächstens von einem ge-
wissen Gelehrten abgeholfen werden wird- Gra-
tianö Sammlung konnte, bey ihrem Ansehen,
doch die ältern Sammlungen nicht ganz aus dec
Schule verbringen, aber nachher selbst eben so
wenig von den Dekretalen ganz verdrungen
werden. Auffallend ist dem R. ein Schluß der
Cistercienseraus dem Generalkapirel n 88- durch
den Grarians Dekret, das der B. Albanus von
Auxerre dem Kloster zu Clairvaux verehrte,
deswegen in der Bibliothek besonders emgeschloff
sen wurde, damit man keinen bösen Gebr. uch
davon machen könnte, und nur im Nothfall
sollte es befragt werden, da doch der bekannte
Abt Bernhard von Clairvaux den Grarian zu
dec
Hr. v. R. eine Abhandlung von der Verbesse-
rung des Grarian und noch eine andre von den
ältesten Ausgaben des Corpori8 juri8 canonici
verspricht. 2) Senkenbergö Abhandlung von
den alten Sammlungen der Kirchengesetze und
besonders von des Jarlandus von ChryfopoliS
(Besannen) Canclcla. Auch diese Abhandlung
ist schon in der Rieggerschen Bibliothek des ka-
nonischen Rechts abgedruckt. Allein, da diese
eben noch nicht in vielen Händen ist, so wird
die nähere Anzeige nicht überfiüßig seyn. Hr.v.
R. bemerkt, wie ich glaube, mit Recht, daß die
Geschichte des kanon. Rechts vor Gratian noch
lange nicht genug bearbeitet sey. Daher kom-
men auch viele Fehler, die noch itzt einer von
dem andern abschreibt. Doch ist Hoffnung,
daß dieser Beschwerde nächstens von einem ge-
wissen Gelehrten abgeholfen werden wird- Gra-
tianö Sammlung konnte, bey ihrem Ansehen,
doch die ältern Sammlungen nicht ganz aus dec
Schule verbringen, aber nachher selbst eben so
wenig von den Dekretalen ganz verdrungen
werden. Auffallend ist dem R. ein Schluß der
Cistercienseraus dem Generalkapirel n 88- durch
den Grarians Dekret, das der B. Albanus von
Auxerre dem Kloster zu Clairvaux verehrte,
deswegen in der Bibliothek besonders emgeschloff
sen wurde, damit man keinen bösen Gebr. uch
davon machen könnte, und nur im Nothfall
sollte es befragt werden, da doch der bekannte
Abt Bernhard von Clairvaux den Grarian zu
dec