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Allgemeines kritisches Archiv — 5.1777

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Fuenften Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22478#0222
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2O8

// Volks, UN- seiner einzelnen Bürger bemäch-
„ tigen? " >
Es versteht sich doch wol im Anege, mir
gewafnekec Hand,— und dann ist dies srey,
lich gewöhnlicher Lattf und Zweck des Krieges.
— Aber dann gehört auch diese Frage gar nicht
hieher. — Aus ihrer Bejahung kann nur ge-
folgert werden, daß die Israeliten nun das, was
sie im Lauf des Krieges von der Aegyprier Gü-
tern an sich zu bringen vermochten, mit Recht
nehmen und behalten konnten: — hier ist aber
Von Sachen die Rede, die die Israeliten vor
dem Ariege von den Aegyptiern erborgt hat-
ten; — da fragt sichs: konnten diese die Is-
raeliten nun behalten, und wie gerechte Beute
ansehn? — Zur Beantwortung dieser Frage
passen aber all die Beispiele des Herrn Ritters
Von Repressalien gebrauchen im Kriege durch
Schiffe wegnehmen, Brandschatzungen aus-
schreiben, eroberten Städten, zu Äbkaufuna der
Plünderung Ranzionen ausiegen, wie die Eng-
länder auf Manilla thaten, und das gewöhnli-
che Beutemachen ganz und gar nicht. — Wel-
ches letztere noch sogar mit einem Bevspiel von
einer alten Taschenuhr, die ein Hannoveraner
r?4s. in der Bataille ben Fontenoy erbeutet,
an einen Juden verkauft, dem sie Hr. Mm ae-
ljS abqehandelt, erläutert ist, die er ,, ohne Ge-
„ wissensscrupel behalten zu dürfen glaubt" —
Das sind alles Lunge, die hierher nicht gehö-
ren.
 
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