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Allgemeines kritisches Archiv — 5.1777

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Fuenften Bandes Erstes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22478#0332
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größeren Vergnügen, daß seine Theilnehmnng
nach den: Abdrucke des Ul. Bandes mit dem
Hosrathsmel belohnt ist, da dergleichen gelehrte
Zudringlichkeiten öfters ein widriges Schicksal
zu haben pflegen. Wir finden im vierten Baude
S. 79 den Ausdruck: //da Hessens Fürsten,
„ als NeichSglieder, mit den nervlichen, ja wol
„ noch größeren, Vorzügen, als die Herzoge
„ von Braunschweig « Lüneburg, prangen,"
und bemerken für die Kenner, daß dieser sich
auf die, in dem folgende Theile, weitläuftig
verfochtene Meynung beziehet, daß dieLandgra-
fen von Hessen zu allen Zeiten ein fast protestan-
tisches Kirchenregiment gehabt haben, derglei-
chen der Hr. Vers, dem Hause Braunschweig-
Lüneburg vielleicht absprechen mag, weil ihm
nicht bekannt ist, daß auch dieses, gleich den
»Hessischen Landgrafen, vom ig. bis :6. Jahr-
hundert eine sehr ausgedehnte Aufsicht über
Geistliche, vermöge der Patronat- nicht aber
Diöceseanrechte, ausgeübt hat. Auch müssen
wir erinnern, daß des Vers. Meynung vom
Lande an der Leine und der Grafschaft an der
Werra im V. Bande S. 48 und c,o etwas ein-
geschränkt worden ist- Mir dem Schlüsse des
dritten Bandes fangt der Herr Verfasser an,
in besonder« Kapiteln die Klöster Kirchen - und
Gelchrtengeschichte hinter einer jeden Abtheis
lung abzuhandeln. In eben diesem Bande ist
ein umständlicher Beweis, daß das Land Hessen
zu allen Zeilen ein erbliches Geschlechrsguth ge-
wesen
 
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