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Allgemeines kritisches Archiv — 5.1777

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Fuenften Bandes Erstes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22478#0333
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wesen scy. Der folgende vierte Band hebt
an mir einer BrabandischenGeschlechtSgeschichte,
und einer Deducrion des Erbrechts der Sophia,
als einer Bruderstochtcr des letzten Besitzers
des Landes Thüringen, mir Ausschliessung des
Schwcstersohns. Das Uebrige demselben ent-
hält die Thatcn dieser Sophia, die inegesammt
bewundert und vertheidigr werden, selbst' die
Bestellung de, Markgrafen von Meissen, ihres
gefährlichsten Nebenprätendentenö, zumLandeS-
vcrweser und Vormund ihres Prinzen, während
ihrer Abwesenheit. Der fünfte Band betrift
das Leben Heinrichs I, nebst einigen Abhandlun-
gen über den Ursprung der Hessischen Erbhof-
ämter, über die Hessischen geistlichen Gerichte,
über die untern Landgerichte, und über das hohe
Landgericht, worunter der Hr.Verf. eine, nach
der Trennung von Thüringen, über alle Grafen
und Edelhcrren, durch ganz Hessen auögcübre
Hoheit verstehet; alles nach Anleitung des schätz-
baren Koppischen Werks von der Hessischen Ge-
richtsbarkeit. Wir müssen hierbey erinnern,
daß der Hr. Verf. manches Vorrecht, welches
in den neuesten Zeilen, aber nicht ehedem, zn
den Regalien gehörte, S- 9- zum Beweise einer
Fürstlichen Landeshoheit gebraucht, und furch;
ten, daß der Herr Verfasser, wenn er des Hrn.
von Ohlenschlagers und Skrubens Abhandlun-
gen, ingleichen den statistischen Abschnitt des oft
ungezogenen Haberlinischen Auszuges genauer
prüfen wird, seiner jetzigen Meynung nicht ge-
treu
 
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