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Allgemeines kritisches Archiv — 6.1777

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Sechsten Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22479#0223
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den beschwerlich war. Unter diesem Schema
waren von den Grasen blos die Wettcrauischen
und Schwäbischen begriffen. Es wurde auch
die Abänderung gemacht, daß die Prorogation
dec Visitation nicht eher statt finden sollte, als
wenn g Stände nicht erscheinen würden.
Von 1^67 bis is8i dauerten die Visitationen
mit dem besten Erfolg fort. Die vom Jahr
1582 wurde auf das folgende Jahr erstreckt,
wo sie auch gehalten wurde. Im Jahr
i s84 — l;87 wurde das K. G- ordentlich
visikirt. Im Jahr 1588 wurde sie wegen der
Religionsirrungen gehemmet, und hatten mit
diesem Jahr die ordentlichen K- G. Visitatio-
nen bis auf unsre Zeiten ein Ende- Weil die
Klagen über die Iustitzverfassung des K- G sich
täglich vermehrten, so wurde im R. A- vom
Jahr 1594 verordnet, daß die ordentliche
Reichsdeputation das K. G. im Jahr 159;
visiliren sollte, jedoch sollte dieses exrraoräina-
ris und line prsejuäicio der R. G. O. gesche-
hen, das heißt, ohne Nachtheil der ordentlichen
Kammergerichtsvisitationen. Weil dieser De-
putationsrag nicht völlig geendiget worden ist, ss
wurde im R. A. vom Jahr 1598 verordnet,
daß er reaffumirt und das K- G. exrrgoroina-
rie visitirel werden sollte. Der DepurationS-
tag sollte l599(dieJahrzahl »599 ,st ein Druck-
fehler) wiederum semen Anfang nehmen, allein,
weil derselbe erst 1600 (nicht l66v) zu Stande
kam, so wurde auch bis dorthin die Visitation
 
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