— 30 —
reduzirten zwei, beziehungsweise vier Seitenschiffen. Auch
die Ulmer Kirche hatte ursprünglich drei völlig gleich
breite Schifte; da aber die kolossalen Dimensionen dort
gestatteten, ohne den Breite-Verhältnissen der späteren
fünften Seitenschiffe zu der ganzen Anlage Eintrag zu
thun86), so war keine Verbreiterung der Kirche, etwa
durch Nischenanbau wie bei uns, geboten; es waren
in Ulm Gründe der Notwendigkeit, eine weitere Säulen-
flucht als stützende Unterlage einzuführen, angesichts
der bedeutenden Breiteausdehnung des Langhauses; wäh-
rend bei unserem Münster eine ähnliche Vorsichts-
maßregel — eine Gefahr war nicht vorhanden — in
Folge der Verbreiterung durch den Nischenbau, nicht
minder als nothwendig erkannt worden sein dürfte: Der
Gewölbedruck konnte durch die Strebepfeiler nicht völlig
aufgehalten werden, die neu unterstellten Säulenreihen
sollten die vermittelnde Kraft werden.
Nun zeigen die gegenwärtigen Schiffbreiten folgendes
Maässverhältniss:
Hochschiff........Meter 9,30
die folgenden Schifte .... 5,70
die äussersten ...... _ 3,30 \
die Breite der Kapellen-Nischen „ 2,80 /
Aus diesen Zahlen dürfte deutlich hervorgehen, dass
die Breite der äussersten Schiffe = Meter 3,30 + 2,80,
also einschliesslich der Kapellenbreite, in ein entsprechen-
des Verhältniss erst dann eingetreten war, als eben dieser
Kapellenkranz erstellt, beziehungsweise die äussersten
Säulenreihen eingebaut waren, denn Letztere, — die
Säulenreihen — ohne die Kapellen oder umgekehrt ge-
dacht, würden das Missverhältniss der Schiffbreiten unter
Oieae jetzigen vier Seitenschiffe je S Meter, die beiden früheren also je
IG Meter.
reduzirten zwei, beziehungsweise vier Seitenschiffen. Auch
die Ulmer Kirche hatte ursprünglich drei völlig gleich
breite Schifte; da aber die kolossalen Dimensionen dort
gestatteten, ohne den Breite-Verhältnissen der späteren
fünften Seitenschiffe zu der ganzen Anlage Eintrag zu
thun86), so war keine Verbreiterung der Kirche, etwa
durch Nischenanbau wie bei uns, geboten; es waren
in Ulm Gründe der Notwendigkeit, eine weitere Säulen-
flucht als stützende Unterlage einzuführen, angesichts
der bedeutenden Breiteausdehnung des Langhauses; wäh-
rend bei unserem Münster eine ähnliche Vorsichts-
maßregel — eine Gefahr war nicht vorhanden — in
Folge der Verbreiterung durch den Nischenbau, nicht
minder als nothwendig erkannt worden sein dürfte: Der
Gewölbedruck konnte durch die Strebepfeiler nicht völlig
aufgehalten werden, die neu unterstellten Säulenreihen
sollten die vermittelnde Kraft werden.
Nun zeigen die gegenwärtigen Schiffbreiten folgendes
Maässverhältniss:
Hochschiff........Meter 9,30
die folgenden Schifte .... 5,70
die äussersten ...... _ 3,30 \
die Breite der Kapellen-Nischen „ 2,80 /
Aus diesen Zahlen dürfte deutlich hervorgehen, dass
die Breite der äussersten Schiffe = Meter 3,30 + 2,80,
also einschliesslich der Kapellenbreite, in ein entsprechen-
des Verhältniss erst dann eingetreten war, als eben dieser
Kapellenkranz erstellt, beziehungsweise die äussersten
Säulenreihen eingebaut waren, denn Letztere, — die
Säulenreihen — ohne die Kapellen oder umgekehrt ge-
dacht, würden das Missverhältniss der Schiffbreiten unter
Oieae jetzigen vier Seitenschiffe je S Meter, die beiden früheren also je
IG Meter.