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Allgeyer, Leo
Die Münsterkirche zu St. Nikolaus in Überlingen: ein Beitrag zur Baugeschichte und ästhetischen Würdigung des mittelalterlichen Denkmals — Wiesbaden, 1879

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https://doi.org/10.11588/diglit.8493#0064
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lassen," um zu sehen, „ob sie der Sach' auch geschikt
und erfahren seien oder nit"61).

Da leider der Name des Wiener Meisters so wenig
wie der von demselben auszuführende Bautheil — aus
den Rathsprotokollen zu entnehmen ist, so müssen wir
ihn als unbekanntes Zwischenglied in der Reihe unserer
Meister hiermit entlassen, indem wir uns jetzt dem letz-
ten uns urkundlich genannten Werkmeister zuwenden,
dem es erspart geblieben war, so zu sagen den Schluss-
stein in das Werk unserer Betrachtung — einzufügen.
Ullersberger berichtet hierüber, indem er sich auf
die Rathsprotokolle von 1559 beruft: „Mit dem Jahre
1559 erscheint nun der Ueberlinger Bürger und Steinmetz
Jakob Rosheim. Am Montag nach Oculi des genann-
ten Jahres haben sich die Räthe und Richter dahier ein-
stimmig entschlossen, „dass man mit dem Bau des Hoch-
werkes der Kirchen fürschreiten und einen Anfang daran
thun soll." In der nächsten Rathssitzung, die drei Tage spä-
ter stattfand, wurde abermals beschlosssn: „mit dem Bau
forderlich und unverzogenlich fürzufahren und nit mehr
dahinden zu ersitzen." Zugleich wurde mit dem Meister
Rosheim ein dahinlautender Vertrag abgeschlossen, dass
der genannte Meister für den Bau von zwei Vierungen
im Hochgewölbe dreihundert Pfund Pfennig, zwei Fuder
Wein und zehn Malter Kernen erhalte. Dagegen soll der
Meister diese zwei Vierungen von Ostern über's Jahr —
also bis 15G0 — durchaus vollendet haben und hierfür
vollkommene Bürgschaft leisten. Steine, Salier und Rüst-
zeug dazu liefert der Stadtrath, das Handwerkzeug hie-
gegen muss der Meister selbst stellen. Nachdem Rosheim
seine Arbeit zur Zufriedenheit ausgeführt hatte, wurde
mit ihm am Montag nach Peter und Paul 1501 ein an-
derer Vertrag über den Ausbau der letzten drei Vierungen
im Hochgewölbe vereinbart. Hiernach soll Meister Ros-

"j Ullcrsbiirger, Münster, S. 81.
 
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