Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
I

48 H. Düntzer:

auf der Are gefunden, die ich bei Pick VI, 462 beleuchtet habe.
Aber genau besehen ist Verths Versetzung der ara auf den Mittel-
punkt der Insel nur dann zulässig, wenn man ara Ubiorum als
Namen der Stadt fasst, wogegen wir uns gleich näher zu erklären
haben werden; denn wenn nach Tacitus das Lager apud aram Ubio-
rum war, so konnte nicht ein im oppidum gelegener Ort statt die-
ses selbst als nächster Punkt genannt werden; nur wenn die ara
zwischen dem Lager und der Insel gestanden hätte, würde apud
aram Ubiorum, von der ara selbst verstanden, zutreffend sein.
Nach allem, was wir bemerkt haben, ist die uns hier beschäftigende
Frage durch die schätzenswerthe sorgfältige Arbeit eines so beson-
nenen Fachkenners nicht gefördert worden.

Alle übrigen Forscher halten an der ara Ubiorum als einem
Altar des Augustus in der Weise des Gallischen zu Lugudunum fest,
nur weichen sie insofern von einander ab, als sie die Beziehung zu
dieser mehr oder weniger eng fassen. Mominsen, der 1885 in der
„Römischen Geschichte" V, 85 ff. ausführlich über die Gallische ara
zu Lugudunum, die Festfeier und den Landtag dabei gehandelt,
nimmt an, ursprünglich habe man im Sinne gehabt, eine Provinz
Germanien zu den drei Gallien zu ziehen, wovon die Einrichtung
der ara Ubiorum noch als Rest stehen geblieben (S. 89), nach der
Niederlage des Varus sei „der Germanische Augustusaltar am Rhein
der Altar der Ubier geworden oder geblieben (S. 108)", wonach er
wohl ara Ubiorum irrig als „Altar der Ubier" fasst statt als „Altar
bei den Ubiern". Riese nimmt in seinen 1889 erschienenen „For-
schungen zur Geschichte der Rheinlande in der Römerzeit" (S. 7) die
ara als Stiftung der Ubier allein, obgleich, wie mit Recht bemerkt
worden ist, man nie einen Cherusker zum Priester der ara ernannt
haben würde, wären nur die Ubier daran betheiligt gewesen; der er-
ste Priester müsse ein Ubier gewesen sein, erst im zweiten Jahre habe
man einem Cherusker dieses Amt gegeben, weil dessen Volk Antheil
am Altar gehabt. Rieses Erklärung, der Cheruskerprinz sei Römi-
scher Bürger und wahrscheinlich Ritter gewesen, hilft gar nichts,
da eben bei einem rein Ubischen Altar des Augustus unmöglich ein
Cherusker Priester sein konnte, es müssten denn die Römer diese
wunderlich unbillige Forderung ohne Noth bei den Ubiern durch-
gesetzt haben. Gegen dessen Berufung auf Priester des Augustus
in andern Provinzialstädten hat schon Hübner (Jahrb. LXXXVIII, 59)
darauf hingewiesen, dass diese Priesterthiimer sich auf die ara im
 
Annotationen