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H. Düntzer:

den wir uns zu Bergk zurück, so behauptet dieser, bei Tacitus
komme ara Ubiorum gar nicht als Bezeichnung' des Altars vor,
sondern an beiden Stellen sei ara Ubiorum Name des oppidum
Ubiorum. Beginnen wir mit der zweiten dieser Stellen: Sacerdos
apud ara in Ubiorum creatus vittas ruperat, so muthet uns Bergk
(S. 141) zu, apud aram Ubiorum gewaltsam mit creatus zu verbin-
den, während sich die natürliche Beziehung zu sacerdos jedem auf-
drängt. Tacitus will den Priester näher bezeichnen, wobei es nicht
darauf ankommt, in welcher Stadt er gewählt worden, sondern wel-
chen Dienst er versieht, und für den Römer schien apud aram ver-
ständlich genug, da das einfache ara für den Altar des Augustus
ganz gangbar war, wie der Altar zu Lugudunum und der bei den
Ubiern hiess. Auffallend schwach ist bei einem Manne wie Bergk
die Begründung: hätte Tacitus den Altar selbst gemeint, so hätte
er ad statt apud schreiben müssen. Er selbst muss seinen Beweis
für den stehenden Gebrauch des ad dadurch durchlöchern, dass er
aus einer Inschrift sacerdotium apud aram anführt. Dabei ver-
schweigt er, dass Tacitus den Gebrauch von apud ausserordentlich
liebt, es auch in Fällen hat, wo gewöhnlich ad steht, wie denn
überhaupt apud später überhand nahm. Tacitus braucht selbst sa-
crißcare apud deos. Steht so der Gebrauch von ara Ubiorum von
dem Altare selbst fest, so ist es an sich unwahrscheinlich, wenn
auch immer möglich, dass es an einer andern Stelle Name einer
Stadt sei. Aber einen Beweis dafür hat Bergk nicht erbracht.
Er bemerkt (Jahrb. LXXXI, 126): „Ganz korrekt sagt Tacitus, im
Jahre 14 n. Chr. habe sich Germanicus apud aram Ubiorum auf-
gehalten, duae ibi legiones hiemabant d. h. in dem Lager oberhalb
[doch wohl richtiger bei] der Ortschaft der Ubier." Aber so gut
Bergk behauptet, bei ibi sei das Lager hinzuzudenken, mit dem-
selben Rechte dürfen wir annehmen, bei apud aram Ubiorum
schwebe das Lager vor, in welchem wir den Statthalter des Kai-
sers denken müssen, der eben auf die Legionen wirken soll, so dass
diese Bezeichnung nur die Lage der castra angibt, wie in der an-
dern oben angeführten Stelle sexagesimum apud lapidem. Wir
dürfen annehmen, die ara bei den Ubiern sei fast eben so bekannt
in Rom gewesen wie die zu Lugudunum, da beide beredte Zeugen
von seiner Macht über die fremden Völker unter der Herrschaft des
Augustus waren. Freilich steht bei Tacitus nach dem freiem Ge-
brauch besonders der spätem Zeit apud auch von der Anwesenheit
 
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